Ausstellung von Sachkundenachweisen

Ab sofort bin Ich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen anerkannte Sachverständige nach §2 Abs. 2 Satz 2 DVO LHundG NRW. Dies bedeutet, dass ich Sachkundeprüfungen für große Hunde (§11 LHundG NRW) und für Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) abnehmen darf.

Mehr Infos über den Sachkundenachweis findet ihr hier.

Veröffentlicht am 11.03.2020