Allgemeine Geschäftsbedingungen
MIKA Hundetraining, Inh. Saskia Latta, Kurze Str. 5, 59602 Rüthen

Für Verträge mit der Firma MIKA Hundetraining (nachfolgend Hundeschule) gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen und zwar auch für die Vertragsanbahnung sowie für Folgeverträge mit unseren Kunden:

  • 1 Angebot und Leistungserbringung
    (1) Angebote der Hundeschule sind freibleibend.

    (2) Der Vertragsschluss erfolgt mit Vertragsbestätigung durch die Hundeschule (z.b. schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail oder WhatsApp).

    (3) Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss.

    (4) Ein Leistungserfolg bei Teilnehmern bzw. Hunden kann nicht versprochen werden, da dieser maßgeblich von dessen Mitarbeit und Umsetzung abhängt.


    §2 Preise und Zahlung
    (1) Die Entgelte der einzelnen Angebote der Hundeschule ergeben sich aus der bei Vertragsschluss übergebenen Leistungsbeschreibung/Anmeldebestätigung oder aus den auf der Internetseite aufgeführten Beschreibungen.

    (2) Die Entgelte bei Einzeltrainings sind bei Vertragsschluss sofort in bar zur Zahlung fällig, sofern nicht bei Bestandskunden im Einzelfall eine gesonderte Absprache getroffen wird (z.B. Zahlung auf Rechnung).

    (3) Bei der Buchung von einiger Training-Gruppenstunden wird vor Beginn des ersten Trainings eine 5er oder 10er „Stempelkarte" übergeben, die sofort bei der Trainerin in bar zu bezahlen ist oder vorab per Überweisung gezahlt werden muss. Leistungen werden beim jeweiligen Trainingstermin auf der Karte als genutzt vermerkt.
    (a) Die Stempelkarten haben kein Ablaufdatum mehr, sondern ab jetzt ein „Guthaben“-System. Sind alle Guthaben aufgebraucht werden auch bei Absagen die normalen Stempel verwendet.
    (b) Bei Verlust der Stempelkarte besteht kein Anspruch auf Ersatz!
    (c) Die Stempelkarten sind Personenbezogen und können nicht an Dritte weitergegeben werden.

    (4) Seminare, Kurse und Workshops sind bei Vertragsschluss/Anmeldung per Vorkasse zu bezahlen.
    (a) Anmeldung: Schriftliche Nachricht per Mail, WhatsApp oder sonstigen Nachrichtendiensten.
    (b) Alle Kurse die vom 01. des Monats bis zum 20. des Monats starten, müssen bis zum 01. Des Monats gezahlt werden. Alle Kurse die vom 20. des Monats bis Ende des Monats starten müssen bis zum 10. des Monats gezahlt werden. Das genaue Zahlungsdatum ist auch in der beiliegenden Rechnung zu finden. (Beispiel: Kurs startet am 12.01, Kurs muss bis zum 01.01 gezahlt werden, Beispiel 2: Kurs startet am 22.01, Kurs muss bis zum 10.01 gezahlt werden)

    (5) Soweit im Einzelfall vereinbart wird, dass ein (Einzel-)Training vor Ort des Kunden stattfinden soll, ist der Kunde verpflichtet, Auslagen für die An- und Abfahrt ab Rüthen Kernstadt zu zahlen.

  • 3 Teilnahmevoraussetzungen
    (1) Es können nur Hunde teilnehmen, die über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.

    (2) Der Hund muss behördlich registriert sein.

    (3) Für Welpen und erwachsene Hunde, die am Trainingsbetrieb teilnehmen, muss eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut vorliegen. Bei Welpen muss ein altersentsprechender Impfstatus vorliegen.

    (4) Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, dass sein teilnehmender Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

    (5) Die Hundeschule kann vom Teilnehmer vor Leistungserbringung Nachweise über die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 bis 4 verlangen.

    (6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hundeschule und Trainerin rechtzeitig vor der ersten Unterrichtsstunde über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.

    (7) Die Trainerin ist berechtigt, Hunde, die sich für den Gruppenunterricht als untauglich erweisen, hiervon auszuschließen.

    (8) Läufige Hündinnen können vom Gruppenunterricht vorübergehend ausgeschlossen werden.

    (9) Den Anweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten, insbesondere ist auf Verlangen unverzüglich eine Leine anzulegen. 

    (10) Die Sicherheit der anderen teilnehmenden Menschen und Tiere hat ein Teilnehmer jederzeit zu gewährleisten.


  • 4 Tierschutz
    (1) Der gesetzliche Tierschutz ist von Teilnehmern im Rahmen der Leistungserbringung vollständig zu wahren. Bei Verstoß durch den Teilnehmer kann dieser vom Leistungsangebot ohne Erstattung der Kursgebühren ausgeschlossen werden.

    (2) Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt.


  • 5 Trainingsausfall/Nichtteilnahme/Rücktritt
    (1) Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt; die Trainerin ist jedoch berechtigt, den Termin aufgrund von höherer Gewalt, wie unzumutbarer Wetterbedingungen wie Starkregen, Gewitter, Schnee oder sehr heißen Temperaturen abzusagen. In diesem Fall werden Online Trainings oder Ersatztermine angeboten.
    (a) Es können einzelne Stunden online stattfinden, entweder als live Call z.b. per Zoom oder als vorbereitetes Video zum Download. Bei einem Kurs bis zu 5 Stunden kann maximal 1 Stunde durch Online Unterricht ersetzt werden, bei einem Kurs bis zu 12 Stunden maximal 2 Stunden.
    (b) Wenn möglich können auch Ausweichtermine angeboten werden, jedoch besteht darauf kein Anspruch. Ein Ausweichtermin kann auch an anderen Tagen stattfinden, es wird jedoch das Wochenende berücksichtigt (Samstags-Kurse werden bevorzugt am Wochenende nachgeholt, Kurse unter der Woche abends zu einer ähnlichen Uhrzeit unter der Woche usw.)

    (2) Verspätungen des Kunden zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten. Im Einzelfall kann die Trainerin verspäteten Teilnehmern die Teilnahme versagen, wenn dies andernfalls zur Störung des Trainingsablaufs beispielsweise im Gruppentraining führen könnte. Bei Verspätungen des Teilnehmers ist eine Minderung des Leistungsentgelts ausgeschlossen.

    (3) Bei Kursen, Seminaren und Workshops kann der Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag schriftlich zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig: Absage bis zum Zahlungsdatum kostenfrei, Absage bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%, bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%, danach das volle Leistungsentgelt
    (a) Ausnahme: Welpenkurs - der Kurs muss ebenfalls im Voraus gezahlt werden, der Kurs beginnt immer mit einer ersten "Schnupperstunde", welche vollkommen unverbindlich ist und somit können Sie nach der Stunde entscheiden, ob Sie weitermachen möchten. Unverbindlich bedeutet in diesem Fall, dass der Kurs, entgegen aller anderen Workshops, nach Stunde 1 abgebrochen werden kann. Lediglich die 25% der Kursgebühr müssen dann gezahlt werden, als Ausgleich für die erste Trainingsstunde, den Verwaltungsaufwand und das Infomaterial. Der Abbruch muss bis spätestens 2 Tage nach der 1 Stunde der Trainerin kundgetan werden. 75% der Kursgebühr wird innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Halters zurücküberwiesen.

    (4) Der Halter hat jederzeit das Recht schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Absage bis zu 48h vor dem Termin entstehen dem Halter keine Kosten, bei einer Absage bis zu 24h vorher wird dem Halter die Hälfte der vereinbarten Zeit, bei einer Absage weniger als 24h vorher die komplette Zeit in Rechnung gestellt.

    (5) Eine Rückzahlung des Geldes bei Abbruch des Kurses ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls kann, bei nachvollziehbaren Gründen, wie Krankheit des Halters oder Hundes, ein Ausgleich als Gutschrift in Form eines Gutscheins von Mika Hundetraining erfolgen.

    (6) Bei nicht erscheinen zu Fest gebuchten Kursen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung, Zahlungsausgleich oder einen Nachholtermin.

    (7) Bei Gruppentraining in Form der 5er oder 10er Stempelkarte kann der Teilnehmer bis zu 24 Stunden vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin einzelne Termine je Stempelkarte kostenfrei absagen, danach ist das volle Leistungsentgelt fällig.

    (8) Die Hundeschule behält sich vor, Gruppenstunden bei mehreren Absagen oder, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht zustande gekommen ist, zu verschieben oder gänzlich abzusagen. Im Falle der Absage werden bezahlte Leistungsentgelte zurückerstattet.

    (9) Die Hundeschule behält sich vor, Termine im Falle eigener Erkrankungen oder sonstigen dringenden privaten Hinderungsgründen kurzfristig abzusagen oder zu ändern. Es erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Dem Teilnehmer entstehen keine Kosten. Alternativtermine werden zeitnah angeboten.

    (10) Die Hundeschule behält sich kurzfristige und kleinere Änderungen wie Trainingsort, Trainingsablauf sowie kleinere zeitliche Verschiebungen vor. Diese Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.


  • 6 Haftung
    (1) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Hundeschule bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

    (2) Auf Schadensersatz haftet die Hundeschule– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hundeschule, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    (3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Hundeschule nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, mit Ausnahme von Arglist. 

    (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Teilnehmer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

    (5) Eine Haftung der Hundeschule für Schäden durch teilnehmende Hunde ist ausgeschlossen. Insoweit besteht eine Haftung durch den jeweiligen Tierhalter der Hunde und dessen Versicherung, auf die verwiesen wird. 

  • 7 Copyright
    Die Trainingsinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Gesetz über das Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

  • 8 Datenschutz
    (1) Es gilt das gesetzliche Datenschutzrecht. Auf die Datenschutzhinweise der Hundeschule wird verwiesen, die wesentliche Vertragsbestandteile sind.

    (2) Im Rahmen von Trainings, Seminaren und Workshops dürfen Bild- und Tonaufnahmen seitens der Hundeschule erfolgen. Diese können auf der Website oder den gängigen Social Media Plattformen veröffentlicht werden

  • 9 Sonstiges
    (1) Der Teilnehmer wird auf den Inhalt der Dienstleistungs-InformationspflichtenVerordnung (DL-InfoV) hingewiesen. Alle erforderlichen Informationen sind auf der Homepage der Hundeschule unter www.mika-hundeschule.de/impressum/ einzusehen und abrufbar.

    (2) Die Hundeschule ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und bietet eine interne Streitschlichtung an.

    (3) Als Gerichtsstand wird der Sitz der Hundeschule vereinbart, sofern der Teilnehmer Unternehmer ist oder unabhängig davon für den Fall, dass der Teilnehmer nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    (4) Leistungsort ist, soweit kein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart wird, der Sitz der Hundeschule.

    (5) Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    (6) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.